Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln ab 03.04.2022

 

Ausschluss vom Trainingsbetrieb und Verwehrung des Zugangs zur Sportstätte bei:

 

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,

  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,

  • Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere)

 


Die Maskenpflicht entfällt. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, darf dem sehr gerne nachkommen.

 


Ebenfalls entfällt die Abstandsregelung. Auch hier appellieren wir an eure Eigenverantwortung, andere Mitglieder nicht zusätzlich zu belasten.

 


Ein Testnachweis ist bei keinerlei Personengruppe mehr notwendig. Wir können unsere Chips dementsprechend an jedes Mitglied ausgeben.


Wir bitten Euch weiterhin die Straßenschuhe im Eingangsbereich auszuziehen, um unnötigen Dreck zu vermeiden.


Desinfektion der Geräte nach Benutzung bleibt weiterhin bestehen.

 


Regelmäßiges Lüften und unsere Luftfilteranlagen sind weiterhin der Standard.